Tageskarten Verkauf
Für unsere Gewässer können Sie Tageskarten in unserem Online-Ticket-System erwerben. Sie benötigen ein Konto bei uns, dass vorab erstellt und überprüft worden ist. Für das Fischen wird ein gültiger SaNa-Ausweis oder ein gleichwertiger ausländischer Angelschein benötigt.
Preise
Fischer 30 CHF (ab 18 Jahre für nicht SFS Vereinsmitglieder)
SFS Mitglied 15 CHF (ab 18 Jahre und SFS Mitglied)
Jungfischer 14 CHF (10-18 Jahre)
SFS Jungfischer 7 CHF (10-18 Jahre)
- Fischer 30 CHF
(ab 18 Jahre für nicht SFS Vereinsmitglieder) - SFS Mitglied 15 CHF
(ab 18 Jahre und SFS Mitglied) - Jungfischer 14 CHF
(10-18 Jahre) - SFS Jungfischer 7 CHF
(10-18 Jahre)
So erhalten Sie eine Tageskarte
- Gültiger Sa-Na Ausweis oder gleichwertiger ausländischer Angelschein
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Konto erstellen und Überprüfung abwarten.
(bis zu 3 Werktage) - Bei erfolgreicher Überprüfung, können Sie sofort Tageskarten kaufen. Sie werden via E-Mail darüber informiert.
- Zahlung via TWINT, KREDITKARTE, KLARNA oder GPAY
- Drucken Sie die Tageskarte (PDF) aus und haben Sie diese am Fischertag dabei, für die Fischfangstatistik und für eine etwaige Kontrolle
- Jeder Fisch, der aus dem Gewässer genommen wird, MUSS SOFORT auf das Ticket aufgeschrieben werden!
- Der Name auf der Tageskarte muss identisch sein mit dem Namen des Fischers (ID, SaNa-Ausweis, Tageskarte)
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Die Fischfangstatistik muss nach dem Angel Tag via Post oder via E-Mail (Foto von der Tageskarte) returniert werden!
E-Mail: tageskarten@sfsh.ch
Post: Lukas Zürcher, Steig 26, 8222 Beringen -
Altersgrenze und Haftung Buchhaldenwasser
Im Buchhaldenwasser dürfen Jungfischer zwischen 10-16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen fischen. Das fischen ohne Begleitung ist verboten. Beim Kauf bestätigt der Jungfischer, dass er mit einem Erwachsenen angeln geht. Bei Unfällen wird jede Haftung durch den Verein abgelehnt.
Bestimmungen & Verhaltensregeln
Für den Fischfang gelten die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen sowie im Pachtvertrag festgehaltene oder vom Pächter zusätzlich erlassene revierbezogene Vorschriften.
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Tageskarte mitführen
Die Tageskarte ist beim Fischen auf sich zu tragen und den Kontrollorganen auf Verlangen zusammen mit einem anerkannten Fischerbrevet vorzuweisen. -
Fischereiprüfung obligatorisch
Als anerkannte Fischerprüfung gilt das Schweizerische Sportfi scherbrevet, der «Sa-Na» Ausweis oder ein gleichwertiger ausländischer Angelschein. -
Rückgabe der Tageskarte
Die Karte ist nach Ablauf der Gültigkeit mit ausgefüllter Fangstatistik umgehend via Post oder via E-Mail (Foto von der Tageskarte) returniert werden!
E-Mail: tageskarten@sfsh.ch
Post: Lukas Zürcher, Steig 26, 8222 Beringen -
Altersgrenze und Haftung
Es können Tageskarten an Jugendliche ab 10 Jahren ausgegeben werden, sofern ein Nachweis des Kant. Jungfischerkurses oder einer anerkannten Fischerprüfung vorliegt. Bei Unfällen wird jede Haftung durch den Verein abgelehnt. -
Altersgrenze und Haftung Buchhaldenwasser
Im Buchhaldenwasser dürfen Jungfischer zwischen 10-16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen fischen. Das fischen ohne Begleitung ist verboten. Beim Kauf bestätigt der Jungfischer, dass er mit einem Erwachsenen angeln geht. Bei Unfällen wird jede Haftung durch den Verein abgelehnt. -
Kontroll- und Strafbestimmungen
Die Fischer haben sich den Kontrollen durch die Aufsichtspersonen anstandslos zu unterziehen. Sie haben bei Kontrolle die Fischereigeräte und die gefangenen Fische vorzulegen, sowie Boote, Fahrzeuge aller Art, Taschen und andere Behältnisse zu fischereibezogenen Überprüfung freizugeben. Beanstandungen bei der Kontrolle oder Verweigerung der Kontrolle haben Sanktionen und Verzeigung zur Folge. -
Verhaltensregeln
Gefangene Fische sind tiergerecht zu behandeln. Fische und andere Tiere, deren Lebensräume sowie Laichplätze, Jungtierbestände und die Vegetation sind vor Schädigungen zu schützen. Im Weiteren ist alles zu unterlassen, was die Fischerei in Misskredit bring. Rücksichtnahme auf Drittpersonen und die Sauberhaltung der Gewässer- und Uferpartien gehören dazu. -
Fangmethoden
Das Grundangeln darf nur mit einem einfachen Haken ausgeübt werden.
• Das Fischen auf Äschen ist nur mit dem Zapfen und einem einfachen Haken oder mit der Fliegenfischertechnik erlaubt.
• Während der Forellenschonzeit ist das Fischen mit Löffel, Blinker, Mepps und Wobbler etc. verboten. Ausnahme: Ausschliesslich auf Hechte ist während dieser Zeit das Fischen mit natürlichen oder künstlichen, beweglichen Ködern von mindestens 15 cm Länge erlaubt. -
Grundsätzlich verboten
• Verwendung von Widerhaken
• Verwendung lebender Köderfische
• Verwendung nicht korrodierender Angelhaken (z.B. nicht angeschliffener Goldangel)
• Fische, die einer Schonmassbestimmung unterliegen, als Köderfische zu verwenden -
Fangzeiten
• 1. April bis 30. September – 4.00 bis 23.00 Uhr
• 1. Oktober bis 31. März – 6.00 bis 19.00 Uhr -
Wichtige Adressen
• Kantonale Fischereiaufsicht, Patrick Wasem, Rheinfallquai 32, 8212 Neuhausen, Tel. 052 632 71 38
• Schaffhauser Polizei, 8200 Schaffhausen, Tel. 052 624 24 24 (Gewässerverschmutzung)
• Daniel Leonhardt, Tel. 079 946 94 91 (Präsident Sportfischer Schaffhausen)